Was bedeutet der Begriff „Post EEG“?
Post-EEG bezeichnet den Zeitraum, nachdem Anlagen ihre 20-jährige EEG-Vergütung verloren haben. Seit 2021 laufen die ersten Erneuerbare-Energien-Anlagen aus, da ihre EEG-Vergütung nach 20 Jahren ausläuft. Während dieser Zeit gelten zwar die allgemeinen Regelungen wie Netzzugang und Anspruch auf Stromabnahme weiterhin, jedoch verlieren Anlagen ihren Anspruch auf spezifische Vergütungen gemäß §19 EEG 2017.
Was fällt unter den Begriff Post EEG-Anlagen?
Post-EEG-Anlagen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen, deren 20-jährige finanzielle EEG-Vergütung ausgelaufen ist. Somit haben diese Anlagen keinen Anspruch mehr auf: Einspeisevergütung, Marktprämie oder Mieterstromzuschlag.
Was passiert nach Auslaufen der Förderung?
Im Zuge der EEG-Novelle 2021 wurde ein rechtlicher Rahmen für ausgeförderte Anlagen geschaffen. Neben den bisherigen Weiterbetriebsmöglichkeiten wurde eine Einspeisevergütung für Post-EEG-Anlagen im Gesetz verankert. Es ist ratsam, sich bereits drei bis vier Monate vor Förderende zu überlegen, welche Optionen sich für die Weiterbetreibung der Anlage eignen. Trotz des Endes der EEG-Förderung gelten für Post-EEG-Anlagen weiterhin die allgemeinen gesetzlichen Regelungen, die sich etwa auf den Netzanschluss und den Anspruch zur Abnahme von Strom beziehen.
Welche Möglichkeiten haben Post EEG-Anlagen nach Förderende?
Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen:
Anlagenbetreiber haben die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen zu beantragen. Dabei erhalten sie eine Vergütung basierend auf dem Marktwert-Solar, der in der Regel deutlich niedriger liegt als die bisherige Einspeisevergütung. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber ihren erzeugten Strom an den Netzbetreiber verkaufen und hierfür vergütet werden, jedoch zu einem niedrigeren Satz als zuvor.
Sonstige Direktvermarktung:
Anlagenbetreiber können alternativ ihren erzeugten Strom über einen Direktvermarkter vermarkten. Bei dieser Option müssen sie sich selbstständig um einen Direktvermarkter kümmern, der den produzierten Strom abnimmt und vermarktet. Dies bietet eine gewisse Flexibilität und Unabhängigkeit von staatlichen Vergütungsmechanismen.
Eigenverbrauch:
Um Stromkosten zu sparen, können Anlagenbetreiber ihre Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten. Dies bedeutet, dass der erzeugte Strom größtenteils für den eigenen Verbrauch genutzt wird, wodurch weniger oder gar kein Strom mehr von einem externen Energieversorger bezogen werden muss. Durch einen zusätzlichen Energiespeicher können diese Einsparpotenziale noch weiter erhöht werden. Falls jedoch nicht die gesamte erzeugte Strommenge selbst verbraucht werden kann, besteht die Möglichkeit zur Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz.
Rückbau:
Als letzte Option bleibt der Rückbau der Anlage. Dabei wird die gesamte Erzeugungsanlage demontiert und entsorgt, und ihr Standort wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Diese Option sollte jedoch nur dann gewählt werden, wenn keine anderen wirtschaftlich vertretbaren Möglichkeiten zur Weiterverwendung oder -nutzung der Anlage bestehen.
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